| Land in Sicht! |

Nach dem langen, harten Lockdown, der zuletzt im Odenwaldkreis durch die Bundesnotbremse sogar mit nächtlichen Ausgangssperren einherging, ist nun in den letzten Wochen erheblich Bewegung ins Pandemiegeschehen gekommen. Die Fallzahlen sind deutlich unter die 100 pro Hunderttausend Einwohner gesunken – erstmals im Odenwaldkreis am 15. Mai, sodass dann gemäß des Stufenplanes des Landes Hessen (5 Werktage später) seit diesem (Pfingst-)Samstag (22.)  die Stufe 1 dieses Planes gilt.

Das bedeutet auch für die Grasshoppers wieder eine behutsame Aufnahme des Trainingsbetriebs. Gemäß den Regularien des Landes Hessen (Stufe 1) kann und wird dies nur in Kleingruppen auf dem Feld geschehen um auch langsam wieder die eingerosteten Arme zu lockern.

Sofern die Inzidenz im Odenwald auch weiterhin so deutlich unter 100 liegt, tritt dann frühestens ab dem 12. Juni die Stufe 2 in Kraft wonach ein Trainingsbetrieb wieder ohne Einschränkung möglich ist. Auch ein Wettkampfbetrieb wäre möglich, aber hierzu müsste der Hessische Baseball und Softball Verband (HBSV) erst einmal den hessenweit regionalen Inzidenz-Flickenteppich geordnet bekommen.

Hier eine Übersicht zum Stufenplan des Landes Hessen, zusammengefasst aus der Handlungsempfehlung des Landes:

Odenwaldkreis
Erstmals Inzidenz < 100: Sa., 15.05.2021

+ 5 Tage (ohne Sonn- u. Feiertage): Sa., 22.05.2021: Ende Bundesnotbremse / Stufe 1 Land Hessen
(+ 5 Tage Inzidenz < 50 (ohne Sonn- u. Feiertage):  Sa., 31.05.2021 oder)
+14 Tage Inzidenz < 100 (ohne Sonn- u. Feiertage):  Sa., 12.06.2021 Stufe 2 Land Hessen

Stufe 1: —> ab Samstag, 22.05.2021

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist in Stufe 1 nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand gestattet. Paare gelten als ein Hausstand. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt. (…) Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (s.o.) nachkommen können.

Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen

Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten aus zwei Hausständen zulässig. Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten. Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten.

Stufe 2:
(mind. 5 weitere Tage Inzidenz < 50 —> ab Montag, 31.05.2021) oder
(mind. 14 weitere Tage Inzidenz < 100 —> ab Samstag, 12.06.2021

Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb ist erlaubt. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept und die Einhaltung der Empfehlungen des RKI. Damit kann Mannschaftssport in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden entsprechend der Regeln der jeweiligen Sportart. Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb. Bei den Mannschaftssportarten wird ein Negativnachweis empfohlen.

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202138271040218112740050.370.741.553